Sämtliche Heilpraktiker-Leistungen können im Anschluss an deine Behandlung bei deiner Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Vor allem Privatversicherte sowie gesetzlich Versicherte mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben sehr gute Aussichten auf eine Kostenübernahme. Wir bitten dich jedoch, die genauen Bedingungen hierfür bereits vorab mit deiner Krankenkasse abzustimmen.
Unabhängigkeit der Vergütung: Die Begleichung unserer Rechnung erfolgt unabhängig davon, ob oder in welcher Höhe deine Versicherung die Kosten übernimmt. Eine Haftung für die Ablehnung der Kostenübernahme durch deine Kasse können wir nicht übernehmen.
Rechnungsstellung: Unsere Rechnungen werden nach geltenden Standards erstellt. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir bereits ausgestellte Rechnungen nachträglich nicht abändern können, falls individuelle Anforderungen der Versicherung nicht im Vorfeld mit uns geklärt wurden.